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Setting & Rahmenbedingungen

Kontaktaufnahme und Erstberatung

 

Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder direkt über die Homepage für die Vereinbarung eines Erstgesprächs kontaktieren.

 

Das Erstgespräch dauert zirka 50 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei besprechen wir die organisatorischen Rahmenbedingungen, sowie Ihre Beweggründe, Erwartungen und Ziele einer Psychotherapie. Die Erstberatung ist für Sie eine unverbindliche Möglichkeit meine Arbeitsweise kennen zu lernen und Ihre Fragen detailliert zu thematisieren. Da das Erstgespräch bereits ein psychotherapeutisches Gespräch ist, verrechne ich dieses zum regulären Stundensatz. 

 

Kosten

 

Die Kosten für eine Einzeltherapie á 50 Minuten betragen 120€.

Eine Doppelstunde á 100 Minuten kostet 240€.

Ein Kostenzuschuss über die öffentlichen Krankenkassen (ÖGK 33,70€, BVAEB 50,20€, SVS 50,00€) ist nach erfolgreicher Bewilligung eines Antrages möglich. Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte vorab bei dieser über die Kostenübernahme.

Frequenz

 

Die Sitzungsfrequenz richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf und Ihrem Entwicklungsprozess. In der Regel finden Sitzungen einmal Mal pro Woche oder 14-tägig statt. Damit die angestrebten Veränderungsprozesse im Denken, Fühlen und Handeln wirksam werden können, ist eine gewisse Regelmäßigkeit grundlegend.

 

Absageregelung

 

Die Absage oder das Verschieben einer Einheit kann per Telefon, SMS oder E-Mail erfolgen. Es wird ersucht, vereinbarte Termine mindestens eine Woche im Voraus abzusagen oder zu verschieben, um eine reibungslose Weitervergabe zu ermöglichen.

Für Absagen, Nichterscheinen oder Terminverschiebungen, die nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, wobei ausschließlich Werktage (Montag bis Freitag) in die Fristberechnung einbezogen werden, werden die vollen Behandlungskosten verrechnet. Vereinbarte Termine sind nur für Sie reserviert und können daher nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden.

 

Verschwiegenheitspflicht

 

Ihre Privatsphäre ist mir wichtig!

Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse gesetzlich verpflichtet (§ 15, PthG).

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